FAQ
Viele Fragen – klare Antworten. Und wenn nicht: Wir sind für Sie da.
Wir arbeiten mit ganz unterschiedlichen Einrichtungen – vom Pflegeheim bis zur Uniklinik. Da ist es normal, dass Fragen auftauchen – sei es zur Prüfung, zu Abläufen, zu Technik oder zur Dokumentation. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen – kompakt, verständlich und direkt aus der Praxis.
Und sollte doch etwas unklar sei, rufen Sie uns gern an. Wir nehmen uns die Zeit.

Prüfpflicht & Rechtliches
Welche Vorschriften und Verordnungen gelten bei der Prüfung medizinischer Betten?
Medizinische Betten gelten als Medizinprodukte – und unterliegen deshalb gesetzlichen Prüfpflichten. Ziel dieser Prüfungen ist es, die Sicherheit für Patienten und Personal zu gewährleisten und die Funktion des Bettes zuverlässig nachzuweisen.
Geprüft wird auf Grundlage verschiedener Vorgaben:
- DIN EN 62353 (elektrische Sicherheit medizinischer Geräte)
- DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütung)
- sowie die individuellen Herstellervorgaben
Auch rechtlich sind Betreiber verpflichtet, ihre Betten regelmäßig zu prüfen – z. B. nach MPBetreibV und im Zusammenspiel mit der Medizinprodukteverordnung (MDR).
Die Prüfung stellt sicher, dass Ihre Betten technisch sicher, funktional und dokumentiert einsatzbereit sind – egal ob in der Pflege oder im Klinikbetrieb.
Wie oft müssen Pflege- und Klinikbetten geprüft werden?
In der Regel einmal jährlich – sofern keine kürzeren Intervalle vom Hersteller vorgeschrieben sind.
Unter bestimmten Umständen ist eine erneute Prüfung notwendig. Das betrifft z.B. den Tausch der meisten elektrischen Komponenten. Dieser macht eine erneute elektrische Prüfung nach DIN EN 62353 notwendig.
Was ist die MPBetreibV – und warum betrifft sie auch Kranken- und Pflegebetten?
Die MPBetreibV ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung – eine gesetzliche Regelung in Deutschland.
Sie verpflichtet Betreiber medizinischer Geräte dazu, ihre Produkte sicher zu betreiben, regelmäßig zu prüfen und ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Kranken- und Pflegebetten gelten als aktive Medizinprodukte der Risikoklasse I – und fallen damit direkt unter diese Verordnung.
Was ist die Medizinprodukteverordnung (MDR) und ist sie wichtig für Betreiber?
Die MDR (EU-Verordnung 2017/745) legt europaweit fest, was als Medizinprodukt gilt, wie es eingestuft und zugelassen wird.
Das betrifft vor allem die Hersteller – hat aber direkte Auswirkungen auf den Betreiber.
Denn: Sobald ein Gerät als Medizinprodukt eingestuft ist, gelten automatisch die Betreiberpflichten – z. B. zur regelmäßigen Prüfung und Dokumentation nach MPBetreibV.
Kurz gesagt: Die MDR definiert, was geprüft werden muss – die MPBetreibV regelt, wie.
Ist eine elektrische Prüfung bei medizinischen Betten Pflicht?
Ja – elektrisch verstellbare Kranken- und Pflegebetten gelten als aktive Medizinprodukte.
Das heißt: Sie arbeiten mit Strom – und können bei Defekten lebensgefährliche Spannungen oder Ableitströme verursachen. Die elektrische Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und zeigt, ob das Bett sicher betrieben werden kann.
Sie wird nach DIN EN 62353 durchgeführt und umfasst die Messung des Schutzleiterwiderstandes, des Isolationswiderstand sowie der Ableitströme.
Gilt die Prüfpflicht auch für mechanische Betten?
Ja.
Auch mechanische Betten ohne elektrische Funktionen gelten in der Regel als Medizinprodukte – sofern sie vom Hersteller dafür bestimmt sind, z. B. zur Pflege oder Mobilisierung von Patienten oder Bewohnern.
Die Prüfung konzentriert sich hier auf mechanische Sicherheit, etwa Bremsen, Seitengitter oder Rollen.
Wer haftet, wenn ein Bett nicht geprüft wurde und etwas passiert?
Die Verantwortung liegt beim Betreiber – also bei der Einrichtung, dem Träger oder der Geschäftsführung. Fehlt die vorgeschriebene Prüfung, kann das zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen – bis hin zur persönlichen Haftung im Schadensfall.

STÜ & Wartung
Was ist der Unterschied zwischen einer Sicherheitstechnischen Überprüfung (STÜ) und einer Wartung inkl. STÜ?
Bei der reinen STÜ führen wir eine sicherheitstechnische Überprüfung nach DIN EN 62353 und DGUV-V3 durch – wir überprüfen alle relevanten Merkmale, beheben aber keine Mängel oder Verschleißteile direkt. Die Ergebnisse inkl. der festgestellten leichten und erheblichen Mängel dokumentieren wir in unserem Prüfsystem waveware® FMS.
Bei einer Wartung inkl. STÜ ergänzen wir die Prüfung um mechanische Wartungsarbeiten. Das umfasst das Nachziehen (und Ersetzen) von Schrauben und weiteren Kleinsteilen sowie das Schmieren von Gelenken. Die Dokumentation unterscheidet sich nicht.
Kurz gesagt:
Die Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Wartung geht darüber hinaus – sie hält das Bett langfristig funktionsfähig.
Wie oft sollte eine Wartung durchgeführt werden?
Für die Wartung empfehlen wir unseren Kunden, diese alle zwei Jahre im Wechsel mit der STÜ als kombinierte Maßnahme durchführen zu lassen.
Sie hilft dabei, Ausfälle frühzeitig zu verhindern und langfristig Reparaturkosten zu senken.
Die Sicherheitstechnische Überprüfung (STÜ) ist jährlich vorgeschrieben – unabhängig vom Zustand des Bettes.
Müssen Sie als Einrichtung selbst an die Prüffristen denken?
Wir übernehmen die Terminüberwachung für Sie.
Alle durchgeführten Prüfungen werden bei uns im System dokumentiert – inklusive des nächsten Fälligkeitsdatums.
Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen, schlagen einen Termin vor und stimmen alles direkt mit Ihnen ab.
Sie müssen keine Listen führen und keine Erinnerungen setzen.
Das spart Aufwand, verhindert Prüfverzüge – und hält Ihre Nachweise aktuell.
Was verstehen wir unter „Leichten Mängeln“?
Leichte Mängel sind kleinere Abweichungen, die die Sicherheit oder Funktion nicht unmittelbar gefährden, aber nicht dem Soll-Zustand entsprechen. Diese werden dokumentiert – das Bett darf dennoch weiter betrieben werden.
Beispiele:
- oberflächlicher Verschleiß an Kunststoff- und Holzteilen
- fehlende Haken an Handschaltern
- lockere, aber funktionierende Seitengitter
Was verstehen wir unter „Erheblichen Mängeln“?
Erhebliche Mängel sind sicherheitsrelevante oder technische Defekte, welche dazu führen, dass das Bett nicht weiter betrieben werden darf und repariert werden muss.
Beispiele:
- beschädigte Netzleitungen
- defekte Bremsen
- gebrochene, scharfkantige Kunststoff- und Holzteile
Wie sollte mit erheblichen Mängeln umgegangen werden?
Erhebliche Mängel teilen wir den zuständigen Personen sofort vor Ort mit.
Idealerweise sollten diese Mängel direkt im Zuge der Prüfung behoben werden.
Ist das nicht möglich, müsste das Bett vom Betreiber sofort außer Betrieb genommen werden.
In der Praxis ist das im laufenden Betrieb allerdings nicht immer umsetzbar.
Die Verantwortung liegt jedoch ab dem Moment der Kenntnis beim Betreiber.
Unsere Empfehlung:
Defekte Netzkabel tauschen wir – sofern freigegeben – direkt bei Feststellung aus.
Sie stellen das größte elektrische Risiko dar und lassen sich in der Regel unkompliziert beheben.
Bei vorheriger Absprache können wir auch weitere sicherheitsrelevante Bauteile direkt vor Ort tauschen – sofern Ersatzteile verfügbar sind.
Alle weiteren Mängel, die nicht sofort behebbar sind, sollten wir zeitnah im Rahmen eines Folgeeinsatzes beheben.
Wie ist das Verfahren zur weiteren Mängelabstellung?
Alle Mängel, welche nicht unmittelbar vor Ort behoben werden konnten oder sollten, werden dokumentiert.
Unser technischer Innendienst erstellt darauf – sofern gewünscht – ein Angebot zur Abstellung der Mängel. In der Regel ist das Angebot unterteilt nach leichten und erheblichen Mängeln, damit sie als Betreiber selber entscheiden können, ob alle Mängel behoben werden sollen oder nur die sicherheitsrelevanten.
Nach Freigabe des Angebotes kümmern wir uns um die Beschaffung der notwendigen Ersatzteile. Nach Eingang bei uns stimmen wir gemeinsam mit ihnen einen Folgetermin ab, in Zuge dessen wir die Reparaturen durchführen.
Im Anschluss erhalten Sie alle durchgeführten Reparaturleistungen Bettbezogen dokumentiert auf einem Reparaturprotokoll in unserem Prüfsystem waveware® FMS.

Unser Ablauf vor Ort
Wieviel Zeit vor Ort benötigen wir für eine STÜ bzw. für eine Wartung?
Für die reine Sicherheitstechnische Überprüfung inkl. Elektroprüfung und Dokumentation benötigen wir etwa 10 bis 15 Minuten je Bett.
Für eine Wartung inkl. STÜ und Elektroprüfung sowie Dokumentation benötigen wir etwa 15-20 Minuten pro Bett.
Hinzu kommen Rüst- und Wegezeiten, Wartezeiten bei schwer zugänglichen Betten oder Zeiten für Absprachen mit Pflegepersonal, Haus- und Medizintechnik oder der Einrichtungsleitung.
Was sollten Sie als Einrichtung vorbereiten – und wie läuft die Prüfung vor Ort ab?
Uns ist wichtig, den Ablauf in Ihrer Einrichtung so wenig wie möglich zu stören.
Eine dauerhafte Begleitung durch Mitarbeitende ist nicht notwendig – wir arbeiten eigenständig und stimmen uns direkt mit Haustechnik, PDL oder Medizintechnik ab.
Trotzdem gilt:
Umso besser die Vorbereitung, desto schneller und reibungsloser läuft alles.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Betten zum Prüftermin frei zugänglich und nicht belegt sind.
Die Bewohner oder Patienten sollten vorab informiert oder – wenn möglich – kurzzeitig aus dem Bett genommen werden.
Wenn Wohnbereiche, Stationen oder das Pflegepersonal vorab Bescheid wissen,
vermeiden wir unnötige Unterbrechungen, Wartezeiten oder Folgeeinsätze.
Das spart am Ende nicht nur Zeit – sondern auch Aufwand und Kosten.
Wann starten wir morgens – und was heißt das für ihre Abläufe?
In Pflegeheimen beginnen wir in der Regel nach der Morgenroutine –
wenn die Bewohner aufgestanden, gewaschen oder im Tagesablauf angekommen sind.
Unser Ziel: Prüfung möglichst vormittags abschließen, bevor die Mittagsruhe beginnt.
Im Krankenhausbetrieb ist der Ablauf flexibler – hier prüfen wir bevorzugt in leerstehenden Zimmern oder bei kurzfristiger Freigabe durch das Stationspersonal.
Wichtig ist: Die Stationen wissen vorher Bescheid – dann können wir reibungslos loslegen, sobald ein Bett frei wird.

Dokumentation & digitale Datenübergabe
Wie dokumentieren wir unsere Prüfungen und Reparaturen?
Bislang haben wir unsere Leistungen über Excel dokumentiert – strukturiert und nachvollziehbar, aber mit Grenzen bei Übersicht, Automatisierung und Einheitlichkeit.
Aktuell stellen wir auf das digitale System waveware® FMS um – eine professionelle Lösung, wie sie auch in vielen Kliniken und Trägersystemen als Facility-Management-Software im Einsatz ist.
Unser Ziel: Ab 2026 sollen alle Prüfungen, Wartungen und Reparaturen digital, einheitlich und kundenorientiert erfasst werden – revisionssicher, übersichtlich und bereit zur Übergabe in Ihrem Wunschformat.
Was ist waveware® FMS – und warum setzen wir es ein?
waveware
waveware® FMS ist eine digitale Lösung zur Dokumentation und Verwaltung technischer Prüfprozesse – entwickelt für Einrichtungen mit hohen Anforderungen an Struktur und Nachvollziehbarkeit.
Wir setzen waveware® ein, weil es Prüfprozesse klar, einheitlich und dauerhaft nachvollziehbar macht – für uns und für unsere Kunden.
Viele unserer größeren Kunden sind ebenfalls gerade dabei, waveware® einzuführen – genau wie wir. Das schafft ein gutes Fundament, um sich parallel weiterzuentwickeln – mit einem gemeinsamen Verständnis für saubere, digitale Abläufe.
Ganz gleich, wie Sie Ihre Prüfunterlagen aktuell und zukünftig verwalten:
Sie bekommen von uns alle Ergebnisse fertig dokumentiert, übersichtlich aufbereitet – und im Format, das zu Ihrem Haus passt.
In welchen Formaten erhalten Sie die Prüfdokumentation?
Wir stellen Ihnen die Prüfergebnisse so bereit, wie sie bei Ihnen am besten weiterverarbeitet werden können – ob zur Ablage, für Technik, Verwaltung oder Prüfstellen.
Standardmäßig liefern wir:
- PDF-Protokolle pro Bett – inkl. Messergebnissen, Mängeln, Maßnahmen
- Excel-Listen– als Geräteübersicht oder zur Weiterverarbeitung
- Sammelberichte und Einzeldokumente je nach Bedarf
- CSV- oder XML-Exporte – z. B. für den Import in CAFM- oder ERP-Systeme
- Auswertungen bspw. nach Stationen oder Standorten (Absprache vor Prüfung notwendig)
Warum spart ihnen ein sauberer Datenexport viel Arbeitszeit?
Weil es nicht reicht, die Prüfung durchzuführen –
sie muss auch intern verwertbar sein. Und genau da beginnt oft der Aufwand:
- Protokolle zusammensuchen, umbennen und zuordnen
- Listen händisch füllen
- Daten abtippen oder nachpflegen
Das kostet Zeit – vor allem bei vielen Betten oder mehreren Standorten.
Wir liefern die Prüfdaten so, dass sie eins zu eins weiterverwendet werden können –
ohne Umformatieren, Umbenennen oder Nachbearbeitung.
Das spart nicht nur Arbeitszeit, sondern verhindert auch Übertragungsfehler und Rückfragen.
Wie lange sind die Prüfdaten verfügbar – und sind sie revisionssicher?
Alle Prüfdaten werden bei uns digital archiviert – unabhängig davon, ob es sich um eine STÜ, Wartung oder Reparatur handelt.
Die Daten sind langfristig verfügbar, auch über mehrere Prüfzyklen hinweg. So können wir jederzeit nachvollziehen:
- Wann ein Bett zuletzt geprüft wurde
- Welche Mängel festgestellt oder behoben wurden
- Welche Maßnahmen noch offen sind
Unsere Dokumentation erfüllt die Anforderungen an eine revisionssichere Nachweisführung – z. B. bei Anfragen durch Träger, Heimaufsicht oder MDK.
Wenn Sie später ein Protokoll oder eine Übersicht benötigen:
Ein Anruf oder eine kurze Mail genügt – wir liefern.

Zusammenarbeit & Service
Bieten wir unseren Kunden Serviceverträge an?
Ja – aber unsere Leistungen sind auch ohne Vertrag voll nutzbar.
Ein Servicevertrag kann dennoch Vorteile bringen – besonders bei größeren Einrichtungen oder klaren Wiederholungszyklen:
- Langfristige Planbarkeit der Prüfkosten durch feste Preisvereinbarungen
- Frühzeitige Einplanung Ihrer Prüftermine – unsere Techniker werden fest dafür geblockt
- Verkürzte Reaktionszeiten bei Havarie-Reparaturen, vertraglich fixiert
Ein Vertrag schafft nicht nur für Sie Sicherheit – auch für uns bedeutet er bessere Planbarkeit.
Wir sehen das nicht als Bindung, sondern als Teil einer verlässlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Haben wir feste Ansprechpartner für unsere Kunden?
Ja – bei uns wissen Sie, wer kommt – und wer sich kümmert.
In größeren Einrichtungen, in denen wir über längere Zeiträume oder regelmäßig im Einsatz sind, ist immer derselbe Servicetechniker vor Ort.
Er kennt Ihre Gegebenheiten, ist direkt ansprechbar und klärt vieles direkt mit Haustechnik, Pflegedienstleitung oder Medizintechnik.
Im Innendienst stehen Ihnen vier feste Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung – für Termine, Rückfragen, Angebote und allen weiteren Anliegen.
Nicht jeder kennt jedes Detail, aber: Es ist immer jemand erreichbar, der hilft oder Rückmeldung gibt.
Bieten wir unseren Kunden einen technischen Telefonsupport?
Ja – bei uns können Sie anrufen und technische Fragen direkt klären.
Nicht immer ist ein Reparatureinsatz notwendig.
Viele kleinere Störungen lassen sich am Telefon einordnen oder direkt lösen – ohne dass jemand rausfahren muss.
Unser technischer Support steht Ihnen dafür zur Verfügung – kompetent, erreichbar und praxisnah. Und falls doch ein Vor-Ort-Termin nötig ist, klären wir direkt das weitere Vorgehen.
Innerhalb unserer Geschäftszeiten ist in der Regel immer jemand erreichbar.
Bieten wir unsere Leistungen auch für Privatkunden an?
Unser Schwerpunkt liegt auf Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Trägersystemen –
darauf sind unsere Abläufe, Strukturen und Prüfzyklen ausgerichtet.
Privatkunden gehören nicht zu unserem Kerngeschäft.
Trotzdem unterstützen wir in Einzelfällen auch private Anfragen – etwa wenn ein Pflegebett sicherheitsrelevant geprüft werden muss oder ein Havarieeinsatz eine schnelle, sichere Nutzung wieder möglich macht.
Wenn Sie als Privatperson Unterstützung benötigen, prüfen wir gern individuell, ob wir helfen können – abhängig von Gerät und örtlicher Machbarkeit.
